Jobshiing
Andreas Bock
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08056 Zwickau

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Ein Visum für den „Internationalen Auszubildenden“

Dauerhaftes Visum in Deutschland

Ihre Lösung mit Jobshiing

Wenn es um Angehörige aus Drittstaaten geht, sind einige Prozesse zu beachten und andauernd ändern sich die Richt­linien bei den Botschaften in den jeweiligen Herkunfts­ländern. Was aber grundsätzlich kein Problem ist ein Visum zu bekommen.

Je nach Sprach­schule / Kooperations­partner, dauert die Vergabe des Visums zwischen 1-4 Wochen. Das hängt von der jeweiligen Priorität der Botschaften vor Ort ab.

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  1. Ausbildungsvertrag und Eintragung ins IHK/HK - Register.

    • Originalvertrag wird über uns per Express zur jeweiligen Sprachschule überstellt. Dieses Dokument ist elementar für die Botschaften vor Ort
    • Ausbildungsvertrag wird vom zukünftigen Auszubildenden unterschrieben (reicht per Scan) und dann der IHK übergeben.
    • Diese bearbeitet die Daten und meldet die Person an (Der Betrieb erhält von der IHK eine Eintragungsbestätigung)
  2. Berufsschule

    Anmeldung bzw. Voranmeldung des neuen Auszubildenden muss vorhanden sein. Dieses Dokument wird von der Botschaft benötigt.
  3. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundes Agentur für Arbeit ausfüllen.

    Direkt dann zur ortsansässigen Bundesagentur für Arbeit per Mail schicken. Im Betreff schreibt man In der Regel dann: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis "Make it in Germany" (mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung).

  4. Anmeldung bei der Krankenkasse
    Die Anmeldung bei der Krankenkasse läuft über unsere Kooperationspartner im Versicherungswesen.

Quelle: https://jobshiing.com/Ein_Visum_f%C3%BCr_den_%E2%80%9EInternationalen_Auszubildenden%E2%80%9C

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